von und mit Berlins
DJ, Entertainer und
Veranstaltungsprofi
030 99543601
Veranstaltungsrechtliches u.
Kevins Geschäftsbedingungen (KGB)
Veranstaltungsrechtliches
SOUND3000 / Kevin Tones fungiert stets als
Auftragnehmer, sofern eine eindeutige schriftliche
Anderseinigung das nicht abändert.
Bei öffentlichen/ gewerblichen Veranstaltungen liegen u.a.
das Einholen und Einhalten von Genehmigungen, das
Schaffen und Einhalten von versammlungsrechtlichen
Richtlinien (z.B. VStättVO), das Sichern und Versichern
von veranstaltungsbeteiligten Personen und Objekten,
das Abführen von musikrechtlichen Abgaben (z.B. GEMA-
Lizenzgebühren) sowie das Bewerben der Veranstaltung
zuvor und die ordnungsgemäße Müllentsorgung/
Reinigung veranstaltungsbedingter Rückstände danach in
der Verantwortung/ Erfüllungspflicht des Veranstalters/
Auftraggebers.
Bei Privat- und Betriebsveranstaltungen ist in der Regel
der Betreiber des Veranstaltungsortes zur Prüfung und
Einhaltung der jeweiligen Gesetzeslage bzw. zur
Ausführung zuvor genannter Taten verpflichtet, sofern die
Verantwortung/ Erfüllungspflicht nicht in Teilen oder als
Ganzes eindeutig und geeinigt an den Nutzer/ Mieter
übertragen wurde.
Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der jeweiligen
Gesetzeslage sind von Betroffenen selbst zu prüfen und
entsprechend anzuwenden.
Vertragsbestandteile von SOUND3000 /
Kevins Geschäftsbedingungen (KGB)
Reibungsloser Ablauf und volle Qualität kann von
SOUND3000 garantiert werden, wenn alle für die
Auftragserfüllung wichtigen Angaben vom Auftraggeber
richtig und vollständig übermittelt wurden, alle für die
Auftragserfüllung nötigen Voraussetzungen gegeben sind,
jede bedeutende Abweichung von diesen Angaben/
Voraussetzungen rechtzeitig angezeigt wird und die für
die Auftragserfüllung optimal passende(n) Leistung(en)
gebucht bzw. angepasst wurde(n).
Sofern für ein Endresultat mehrere, dafür voneinander
abhängige, Bestandteile von unterschiedlichen Zulieferern
beauftragt werden (z.B. ein Showact von SOUND3000
und die nicht ideale Beschallungstechnik eines anderen
Anbieters), können Abweichungen in Ablauf und Qualität
genauso auftreten, wie auch bei Einschränkung oder
Ausfall von SOUND3000-Leistung(en) durch
unvorhergesehenes Unveränderliches (z.B.
Arbeitsmitteldiebstahl, Unfallstau, Technikausfall, Höhere
Gewalt).
Bild- und Tonaufnahmen von SOUND3000-Aktionen und -
Bestandteilen sind ungefragt nur für eindeutig private oder
eindeutig innerbetriebliche Zwecke zu verwenden. Für
deren Verbleib innerhalb dieser Bereiche ist streng zu
sorgen. Veröffentlichungen jeglicher Form sind generell
von SOUND3000 widerrufbar genehmigen zu lassen,
geben aber selbst im Falle einer Genehmigung keinerlei
Garantie auf eine Veränderungs- und/ oder
Verwendungserlaubnis hinsichtlich Urheberrechte Dritter.
Voraussetzungen für SOUND3000
Direkte Lade- und Parkmöglichkeit am Erfüllungsort, freie
und kurze Transportwege zur Aktionsfläche bis zu 6 Stufen
über oder unter ebenerdig, wetterfeste Überdachung der
Technik im Falle eines Außeneinsatzes, separater
Stromkreis (16A, 3600Watt) aus Schuko-Buchse nahe eines
stabilen Tisches (mind. 120x60cm) mit 2 Stühlen anbei
werden bei Technikaufbauten als für SOUND3000 gestellt/
vorhanden und kostenlos nutzbar vorausgesetzt.
Auf Abweichungen davon oder auf andere die
Auftragserfüllung betreffende Besonderheiten/
Ungewöhnlichkeiten/ Erschwernisse ist vom Auftraggeber
vor Angebotserstellung von selbst hinzuweisen.
SOUND3000-fremde Audio- und Video-Dateien, welche mit
Technik von SOUND3000 abgespielt werden sollen, sind in
Standardformaten (z.B. mp3) mit Standardkomprimierungen
auf USB-Stick zu überreichen.
Die Signaleingabe von SOUND3000 in SOUND3000-fremde
Technik muss durch mind. jeweils eine gut zu erreichende
XLR-Eingangsbuchse (für Mikrofon), 6,3-Stereo-
Eingangsbuchse (für Musik) und HDMI- oder 15-polige
VGA-Eingangsbuchse (für Bild) gewährleistet sein.
Weitere Vertragsbestandteile
Weitere durch Angebotsannahme/ Vertragsschluss gültig
werdende Vertragsbestandteile sind ab der 2. Seite jedes
schriftlichen Angebotes/ Vertrages klar und ausreichend
einzusehen bzw. können jederzeit vor mündlicher - und
damit dann ebenso rechtsverbindlicher - Buchung
angefordert werden. Gerichtsstand ist Berlin.
2016 © SOUND3000.
Alle Rechte und Änderungen (Fehler) vorbehalten.