Kevin Tones’
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von und mit Berlins DJ, Entertainer & Veranstaltungsprofi

Veranstaltungsrechtliches u.

Kevins Geschäftsbedingungen (KGB)

Veranstaltungsrechtliches

SOUND3000 / Kevin Tones fungiert stets als Auftragnehmer, sofern eine eindeutige schriftliche Anderseinigung das nicht abändert. Bei öffentlichen/ gewerblichen Veranstaltungen liegen u.a. das Einholen und Einhalten von Genehmigungen, das Schaffen und Einhalten von versammlungsrechtlichen Richtlinien (z.B. VStättVO), das Sichern und Versichern von veranstaltungsbeteiligten Personen und Objekten, das Abführen von musikrechtlichen Abgaben (z.B. GEMA-Lizenzgebühren) sowie das Bewerben der Veranstaltung zuvor und die ordnungsgemäße Müllentsorgung/ Reinigung veranstaltungsbedingter Rückstände danach in der Verantwortung/ Erfüllungspflicht des Veranstalters/ Auftraggebers. Bei Privat- und Betriebsveranstaltungen ist in der Regel der Betreiber des Veranstaltungsortes zur Prüfung und Einhaltung der jeweiligen Gesetzeslage bzw. zur Ausführung zuvor genannter Taten verpflichtet, sofern die Verantwortung/ Erfüllungspflicht nicht in Teilen oder als Ganzes eindeutig und geeinigt an den Nutzer/ Mieter übertragen wurde. Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der jeweiligen Gesetzeslage sind von Betroffenen selbst zu prüfen und entsprechend anzuwenden.

Vertragsbestandteile von SOUND3000 /

Kevins Geschäftsbedingungen (KGB)

Reibungsloser Ablauf und volle Qualität kann von SOUND3000 garantiert werden, wenn alle für die Auftragserfüllung wichtigen Angaben vom Auftraggeber richtig und vollständig übermittelt wurden, alle für die Auftragserfüllung nötigen Voraussetzungen gegeben sind, jede bedeutende Abweichung von diesen Angaben/ Voraussetzungen rechtzeitig angezeigt wird und die für die Auftragserfüllung optimal passende(n) Leistung(en) gebucht bzw. angepasst wurde(n). Sofern für ein Endresultat mehrere, dafür voneinander abhängige, Bestandteile von unterschiedlichen Zulieferern beauftragt werden (z.B. ein Showact von SOUND3000 und die nicht ideale Beschallungstechnik eines anderen Anbieters), können Abweichungen in Ablauf und Qualität genauso auftreten, wie auch bei Einschränkung oder Ausfall von SOUND3000-Leistung(en) durch unvorhergesehenes Unveränderliches (z.B. Arbeitsmitteldiebstahl, Unfallstau, Technikausfall, Höhere Gewalt). Bild- und Tonaufnahmen von SOUND3000-Aktionen und - Bestandteilen sind ungefragt nur für eindeutig private oder eindeutig innerbetriebliche Zwecke zu verwenden. Für deren Verbleib innerhalb dieser Bereiche ist streng zu sorgen. Veröffentlichungen jeglicher Form sind generell von SOUND3000 widerrufbar genehmigen zu lassen, geben aber selbst im Falle einer Genehmigung keinerlei Garantie auf eine Veränderungs- und/ oder Verwendungserlaubnis hinsichtlich Urheberrechte Dritter.

Voraussetzungen für SOUND3000

Direkte Lade- und Parkmöglichkeit am Erfüllungsort, freie und kurze Transportwege zur Aktionsfläche bis zu 6 Stufen über oder unter ebenerdig, wetterfeste Überdachung der Technik im Falle eines Außeneinsatzes, separater Stromkreis (16A, 3600Watt) aus Schuko- Buchse nahe eines stabilen Tisches (mind. 120x60cm) mit 2 Stühlen anbei werden bei Technikaufbauten als für SOUND3000 gestellt/  vorhanden und kostenlos nutzbar vorausgesetzt. Auf Abweichungen davon oder auf andere die Auftragserfüllung betreffende Besonderheiten/ Ungewöhnlichkeiten/ Erschwernisse ist vom Auftraggeber vor Angebotserstellung von selbst hinzuweisen. SOUND3000-fremde Audio- und Video-Dateien, welche mit Technik von SOUND3000 abgespielt werden sollen, sind in Standardformaten (z.B. mp3) mit Standardkomprimierungen auf USB-Stick zu überreichen. Die Signaleingabe von SOUND3000 in SOUND3000-fremde Technik muss durch mind. jeweils eine gut zu erreichende XLR-Eingangsbuchse (für Mikrofon), 6,3-Stereo-Eingangsbuchse (für Musik) und HDMI- oder 15-polige VGA-Eingangsbuchse (für Bild) gewährleistet sein.

Weitere Vertragsbestandteile

Weitere durch Angebotsannahme/ Vertragsschluss gültig werdende Vertragsbestandteile sind ab der 2. Seite jedes schriftlichen Angebotes/ Vertrages klar und ausreichend einzusehen bzw. können jederzeit vor mündlicher - und damit dann ebenso rechtsverbindlicher - Buchung angefordert werden. Gerichtsstand ist Berlin. 2016 © SOUND3000. Alle Rechte und Änderungen (Fehler) vorbehalten.
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Vertragsbestandteile von SOUND3000 /

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Reibungsloser Ablauf und volle Qualität kann von SOUND3000 garantiert werden, wenn alle für die Auftragserfüllung wichtigen Angaben vom Auftraggeber richtig und vollständig übermittelt wurden, alle für die Auftragserfüllung nötigen Voraussetzungen gegeben sind, jede bedeutende Abweichung von diesen Angaben/ Voraussetzungen rechtzeitig angezeigt wird und die für die Auftragserfüllung optimal passende(n) Leistung(en) gebucht bzw. angepasst wurde(n). Sofern für ein Endresultat mehrere, dafür voneinander abhängige, Bestandteile von unterschiedlichen Zulieferern beauftragt werden (z.B. ein Showact von SOUND3000 und die nicht ideale Beschallungstechnik eines anderen Anbieters), können Abweichungen in Ablauf und Qualität genauso auftreten, wie auch bei Einschränkung oder Ausfall von SOUND3000-Leistung(en) durch unvorhergesehenes Unveränderliches (z.B. Arbeitsmitteldiebstahl, Unfallstau, Technikausfall, Höhere Gewalt). Bild- und Tonaufnahmen von SOUND3000-Aktionen und - Bestandteilen sind ungefragt nur für eindeutig private oder eindeutig innerbetriebliche Zwecke zu verwenden. Für deren Verbleib innerhalb dieser Bereiche ist streng zu sorgen. Veröffentlichungen jeglicher Form sind generell von SOUND3000 widerrufbar genehmigen zu lassen, geben aber selbst im Falle einer Genehmigung keinerlei Garantie auf eine Veränderungs- und/ oder Verwendungserlaubnis hinsichtlich Urheberrechte Dritter.

Voraussetzungen für SOUND3000

Direkte Lade- und Parkmöglichkeit am Erfüllungsort, freie und kurze Transportwege zur Aktionsfläche bis zu 6 Stufen über oder unter ebenerdig, wetterfeste Überdachung der Technik im Falle eines Außeneinsatzes, separater Stromkreis (16A, 3600Watt) aus Schuko-Buchse nahe eines stabilen Tisches (mind. 120x60cm) mit 2 Stühlen anbei werden bei Technikaufbauten als für SOUND3000 gestellt/  vorhanden und kostenlos nutzbar vorausgesetzt. Auf Abweichungen davon oder auf andere die Auftragserfüllung betreffende Besonderheiten/ Ungewöhnlichkeiten/ Erschwernisse ist vom Auftraggeber vor Angebotserstellung von selbst hinzuweisen. SOUND3000-fremde Audio- und Video-Dateien, welche mit Technik von SOUND3000 abgespielt werden sollen, sind in Standardformaten (z.B. mp3) mit Standardkomprimierungen auf USB-Stick zu überreichen. Die Signaleingabe von SOUND3000 in SOUND3000-fremde Technik muss durch mind. jeweils eine gut zu erreichende XLR-Eingangsbuchse (für Mikrofon), 6,3-Stereo- Eingangsbuchse (für Musik) und HDMI- oder 15-polige VGA-Eingangsbuchse (für Bild) gewährleistet sein.

Weitere Vertragsbestandteile

Weitere durch Angebotsannahme/ Vertragsschluss gültig werdende Vertragsbestandteile sind ab der 2. Seite jedes schriftlichen Angebotes/ Vertrages klar und ausreichend einzusehen bzw. können jederzeit vor mündlicher - und damit dann ebenso rechtsverbindlicher - Buchung angefordert werden. Gerichtsstand ist Berlin. 2016 © SOUND3000. Alle Rechte und Änderungen (Fehler) vorbehalten.